Rechtliche Informationen zur Verleumdung in der Schweiz
Checkliste
Regelmässiges Eingeben des eigenen Namens oder der Firma in Suchmaschinen wie Google, etc. um Ehrverletzungen im Internet rasch zu entdecken und zu bekämpfen
Beim Fund im Internet ist vom Webseitenbetreiber die sofortige Löschung zu verlangen (eventuell unter Androhung einer Strafanzeige oder Beizug eines Anwaltes)
Prüfung einer allfälligen Strafanzeige
Sammeln von Logfiles, IP-Nummern und ähnlicher Informationen
Gegendarstellungen so schnell wie möglich versenden
Gegendarstellungen selber verfassen, sofern sich die Ehrverletzungen auf Internetblogs oder auf einer Webseite befinden, auf der man als User selber publizieren kann
Meldung bei der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) als zentrale Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Internet-Inhalte melden möchten (www.cybercrime.admin.ch)